Lizenzbedingungen
Diese Lizenzbedingungen regeln die Rechte und Pflichten des Endkunden in Bezug auf Software und Apps, die durch die LEMKEN GmbH & Co. KG, Weseler Straße 5, 46519 Alpen (nachfolgend „LEMKEN“) im Rahmen des iQblue-Shops angeboten werden.
Bitte lesen Sie die Lizenzbedingungen sorgfältig durch. Mit dem Erwerb der Software oder der App gelten die nachfolgenden Bestimmungen als verbindlich vereinbart.
Inhaltsverzeichnis
A. Begriffsbestimmungen
B. Allgemeine Bedingungen für Software
1. Geltungsbereich
2. Urheberrecht / gewerbliche Schutzrechte
3. Nutzungsumfang
4. Übertragbarkeit
5. Pflichten des Kunden
6. Gewährleistung
7. Haftung
8. Ende des Nutzungsrechts
9. Allgemeine Geschäftsbedingungen
C. Besondere Bedingungen für Software as a Service
1. Geltungsbereich
2. Nutzungsumfang
3. Pflichten des Kunden
4. Bereitstellung
5. Datenschutz
6. Gewährleistung
7. Ende des Nutzungsrechts
8. Allgemeine Geschäftsbedingungen
D. Besondere Bedingungen für Apps
1. Geltungsbereich
2. Nutzungsrecht
3. Pflichten des Kunden
4. Übertragbarkeit
5. Allgemeine Geschäftsbedingungen
E. Besondere Bedingungen für iQblue Clara
1. Geltungsbereich
2. Nutzungsumfang
3. Datenschutz
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen
F. Besondere Bedingungen für das Angebot agrirouter
1. Geltungsbereich
2. Besondere Lizenzbedingungen
G. Besondere Bedingungen für das Angebot NEXT Machine Management
1. Geltungsbereich
2. Nutzungsumfang
3. Datenschutz
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1. Unternehmer
jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt
2. Verbraucher
jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann
3. Endkunde
Kunde, für den ein Produkt oder eine Dienstleistung letztendlich bestimmt ist
4. Lizenz
im Allgemeinen, die Genehmigung oder Erlaubnis, ein Recht wirtschaftlich zu nutzen; in Bezug auf diese Lizenzbedingungen das Recht, die Lizenzgegenstände in dem geregelten Umfang nutzen zu dürfen
5. Unterlizenz
der Lizenznehmer gewährt Dritten ein Nutzungsrecht am Lizenzgegenstand
6. Lizenznehmer
die juristische oder natürliche Person, der das Recht zur Nutzung dieser Software durch Kauf, Vermietung oder Leasing eingeräumt wird
7. Dritte
andere Personen als der Lizenznehmer, die von der Lizenzgeberin nicht zur Nutzung berechtigt wurden
8. Software
alle nicht-physischen Komponenten eines computergestützten Systems; in Bezug auf diese Lizenzbedingungen die regulär ausführbare Software der Lizenzgeberin, die dem Lizenznehmer von der Lizenzgeberin übergeben wird oder die dem Lizenznehmer als Software as a Service zur Verfügung gestellt wird
9. Lizenzschlüssel
ein Buchstaben- oder Zahlencode, welcher bei der Installation oder beim ersten Start einer Computer-Software eingegeben werden muss, um diese freizuschalten
10. Dekompilierung
Vorgang des Rückübersetzens eines Maschinencodes in einen menschenlesbaren Pro-grammcode
11. Reverse Engineering
Ermittlung der Funktionsprinzipien einer Software
12. Software as a Service (SaaS)
Cloud- bzw. serverbasierte Bereitstellung von bestimmten Softwarediensten für einen vereinbarten Zeitraum gegen Entgelt
B. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN SOFTWARE
1. GELTUNGSBEREICH
Diese Lizenzbedingungen gelten für alle Software-Produkte, die LEMKEN über den IQblue-Shop anbietet. Für bestimmte Produkte gelten ergänzend die jeweiligen besonderen Bedingungen gemäß dieser Lizenzbedingungen. Diese Lizenzbedingungen gelten für Unternehmer und Verbraucher. LEMKEN agiert dabei als Lizenzgeber, der Kunde als Lizenznehmer.
2. URHEBERRECHT / GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE
LEMKEN ist Inhaberin des Urheberrechts und sonstiger gewerblicher Schutzrechte an der Software. Soweit nicht dem Kunden nach diesen Bedingungen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LEMKEN ausdrücklich Rechte eingeräumt sind, stehen alle Rechte an der Software (und allen vom Kunden angefertigten Kopien) – insbesondere die urheberrechtlichen Befugnisse, die Rechte auf oder an Erfindungen sowie technische Schutzrechte – ausschließlich LEMKEN zu. Das gilt auch für Bearbeitungen der Software durch LEMKEN. Das Eigentum des Kunden an den jeweiligen Datenträgern solcher Kopien bleibt unberührt.
3. NUTZUNGSUMFANG
3.1 LEMKEN räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich auf die Dauer des mit LEMKEN geschlossenen Vertrages begrenztes Nutzungsrecht an der Software ein, jedoch nur für das zwischen den Parteien vereinbarte Bestimmungsland, in dem die Software verwendet werden soll. Ohne ausdrückliche Vereinbarung wird das Nutzungsrecht ausschließlich für das Land eingeräumt, in dem der Kunde seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat.
3.2 Die Lizenzbedingungen und das Nutzungsrecht an der Software werden erst wirksam, wenn sowohl LEMKEN als auch der Kunde dem Angebot schriftlich oder mittels eines elektronischen Systems zugestimmt haben und der Kunde den geltenden Lizenzbedingungen und den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich oder mittels eines elektronischen Systems zugestimmt hat
3.3 Der Kunde darf die Software nur zu eigenen Zwecken einsetzen oder für Dritte, die mit ihm im Sinne des § 15 AktG verbunden sind („Konzernunternehmen“). Insbesondere das vorübergehende Zur-Verfügung-Stellen der Software (zum Beispiel als Application Service Providing) für andere als Konzernunternehmen, die Nutzung der Software zur Schulung von Personen, die nicht Mitarbeiter des Kunden oder seiner Konzernunternehmen sind, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von LEMKEN erlaubt. Die gewerbliche Weitervermietung ist generell untersagt.
3.4 Vervielfältigungen der Software sind nur insoweit zulässig, als dies für den vertragsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Der Kunde hat ein Recht auf Erstellung von Sicherungskopien nach § 69 Abs. 2 UrhG. Der Kunde darf von der Software Sicherungskopien nach den Regeln der Technik im notwendigen Umfang anfertigen. Sicherungskopien auf beweglichen Datenträgern sind als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen. Hat der Kunde die Software im Wege des Onlinedownloads erworben, ist er berechtigt, die Software bei Weitergabe nach § 4 auf einen Datenträger zu kopieren. Im Übrigen erschöpft sich das Recht von LEMKEN an der Onlinekopie in gleicher Weise als hätte der Kunde die Software auf Datenträger erhalten.
3.5 Der Kunde ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software im Sinne des § 69c Nr. 2 UrhG nur insoweit befugt, als das Gesetz solches unabdingbar erlaubt. Bevor der Kunde selbst oder durch Dritte Fehler beseitigt, gestattet er LEMKEN zunächst einen Versuch, den Fehler zu beseitigen. Dem Kunden stehen an solchen Bearbeitungen eigene Nutzungs- und Verwertungsrechte – über die nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte hinaus – nicht zu. Soweit beim Kunden Rechte an Bearbeitungen entstehen, kann LEMKEN – gegen angemessene Vergütung – jedenfalls die Einräumung eines ausschließlichen oder nicht ausschließlichen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechts mit dem Recht der Unterlizenzvergabe, verlangen.
3.6 Der Käufer ist zur Dekompilierung der Software nur in den Grenzen des § 69e UrhG berechtigt und erst, wenn LEMKEN nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht die notwendigen Daten und/oder Informationen zur Verfügung gestellt hat, um Interoperabilität mit anderer Hard- und Software herzustellen.
3.7 Der Kunde ist zu Testläufen sowie der Beobachtung des Programms i.S.d. § 69d Abs. 3 UrhG berechtigt.
3.8 Überlässt LEMKEN dem Kunden im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege Ergänzungen (zum Beispiel Patches, Ergänzungen des Bedienerhandbuches) oder eine Neuauflage des Vertragsgegenstands (zum Beispiel Update, Upgrade), die früher überlassene Vertragsgegenstände („Altsoftware“) ersetzt, unterliegen diese den Bestimmungen dieser Vereinbarung.
3.9 Die Lizenz ist auf das konkret erworbene Softwareprodukt in seiner jeweiligen Version beschränkt und erstreckt sich nicht auf Nachfolgerversionen der jeweiligen Software.
Stellt LEMKEN jedoch eine Neuauflage der Software zur Verfügung, so erlöschen in Bezug auf die Altsoftware die Befugnisse des Kunden nach diesem Vertrag auch ohne ausdrückliches Rückgabeverlangen durch LEMKEN, sobald der Kunde die neue Software produktiv nutzt. LEMKEN räumt dem Kunden jedoch eine dreimonatige Übergangsphase ein, in der beide Versionen der Software nebeneinander genutzt werden dürfen.
3.10 Eine Vervielfältigung oder Umarbeitung der Anwendungsdokumentation ist – vorbehaltlich der Ziffern 3.3, 3.4 (soweit die Dokumentation in die Software integriert ist) – nicht gestattet.
3.11 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 3.5 und 3.6 dieser Lizenzbedingungen ist es dem Kunden untersagt, die Software ganz oder teilweise ohne die ausdrückliche vorherige, schriftliche Zustimmung durch LEMKEN zu kopieren, zu reproduzieren, zu über-setzen, zu modifizieren, zu zerlegen, zu dekompilieren, nachzumachen, zu ändern oder zu rekonstruieren sowie sie in sonstiger Art und Weise zu vervielfältigen oder zu bearbeiten.
3.12 Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, die Software ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu vermieten oder zu verleasen, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten oder anderweitig umzugestalten, die Software unterzulizenzieren oder die Software drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben, einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung in der Weise, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist. Dem Kunden ist es ferner untersagt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln („Reverse Engineering“), es sei denn, der Kunde ist hierzu nach einschlägigem zwingenden Urheberrecht berechtigt.
3.13 Dem Kunden ist es zudem untersagt, technische Maßnahmen zum Schutz der Software zu umgehen.
3.14 Alle Rechte am Quellcode der Software stehen ausschließlich LEMKEN zu. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf Zugriff auf den Quellcode oder Herausgabe des Quellcodes. § 69e Urheberrechtsgesetz bleibt unberührt.
4. ÜBERTRAGBARKEIT
Dem Kunden ist es untersagt, Dritten Unterlizenzen zu erteilen. Ausschließlich der Kunde erlangt ein Nutzungsrecht für die mit LEMKEN vereinbarte Dauer. Eine Übertragung der Software an Dritte ist von dem Nutzungsrecht nicht erfasst.
5. PFLICHTEN DES KUNDEN
5.1 Der Kunde wird die überlassene Software sorgfältig verwahren, um Missbrauch auszuschließen. Er wird die Software (gleich ob unverändert oder umgearbeitet) – insbesondere auch Lizenzschlüssel – Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von LEMKEN zugänglich machen. Als Dritte gelten nicht die Angestellten des Kunden sowie sonstige Personen, die sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Software beim Kunden aufhalten. § 4 bleibt unberührt.
5.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass nach Ziffer 5.1 beschriebene Dritte die Software nicht kopieren, reproduzieren, übersetzen, modifizieren, zerlegen, dekompilieren, nachmachen, ändern oder rekonstruieren, dass Unbefugte Zugang zu der Software erhalten oder diese in sonstiger Art und Weise vervielfältigen und/oder bearbeiten.
5.3 Erlangt der Kunde Kenntnis über eine nach diesen Lizenzbedingungen unbefugte Verwendung der Software, wird LEMKEN hierüber durch den Kunden unverzüglich informiert.
5.4 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen und/oder Kontrollnummern oder -zeichen des Verkäufers zu verändern oder zu entfernen. Ändert oder bearbeitet der Käufer die Vertragsgegenstände, sind diese Vermerke und Kennzeichen in die geänderte Fassung des Vertragsgegenstands zu übernehmen.
5.5 Gibt der Kunde Datenträger, Speicher oder sonstige Hardware, auf denen Software (ganz oder teilweise, unverändert oder umgearbeitet) gespeichert sind, an Dritte ab oder gibt er den unmittelbaren Besitz hieran auf, trägt er dafür Sorge, dass vorher die gespeicherten Vertragsgegenstände vollständig und dauerhaft gelöscht werden.
5.6 Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Der Kunde beachtet die von LEMKEN für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation und Konfiguration der Software selbst verantwortlich. Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Software ausreichend dimensionierten – Hard- und Softwareumgebung für die Software liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
6. GEWÄHRLEISTUNG
6.1 LEMKEN gewährleistet während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, dass die Funktionsweise der Software im Wesentlichen der Spezifikation der Software entspricht.
6.2 LEMKEN gewährleistet nicht, dass die Software den Anforderungen des Kunden entspricht. LEMKEN übernimmt keine Gewährleistung für technische Einzelheiten oder die Eignung der Software für einen bestimmten Zweck, sofern in der Spezifikation der Software nichts anderes bestimmt ist. In der Spezifikation der Software oder sonstigen Dokumentation festgelegte Spezifikationen stellen keine Garantien dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet.
6.3 Ist der Kunde Unternehmer, wird bei Vorliegen eines Gewährleistungsfalls LEMKEN nach eigener Wahl Mängel der Software durch Fehlerbehebung, Ersatzbeschaffung, Updates oder Releases einer neuen Version der Software beheben.
6.4 Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu,
- wenn er die Software nicht bestimmungsgemäß oder missbräuchlich nutzt, oder
- wenn er die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LEMKEN modifiziert oder verändert, oder
- wenn Probleme oder Fehler darauf beruhen, dass die Software mit Programmen genutzt wurde, die mit der Software nicht kompatibel sind,
- es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf die Software zurückzu-führen ist.
6.5 Sofern dem Kunden aufgrund Gewährleistung ein Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zusteht, unterliegt dieser der Haftungsbeschränkung des nachstehenden § 7.
7. HAFTUNG
7.1 LEMKEN haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von LEMKEN liegen.
7.2 LEMKEN haftet nicht für Schäden, die auf eine ungeeignete, unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Software zurückzuführen sind.
7.3 Gleich aus welchen Rechtsgründen haftet LEMKEN nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder sofern es sich um schuldhaft von LEMKEN verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht oder im Fall der Nichterfüllung einer Garantie oder falls ein Mangel von LEMKEN arglistig verschwiegen wurde. Eine Kardinalpflicht im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht von LEMKEN, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
7.4 Im Fall der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist die Haftung von LEMKEN auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7.5 Eine weitergehende Haftung von LEMKEN ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Lizenzbedingungen unberührt.
8. ENDE DES NUTZUNGSRECHTS
8.1 Ein Erwerb der Software unter der Maßgabe einer bestimmten Laufzeit berechtigt nur zur Nutzung der Software bis zum Ende der Laufzeit.
8.2 In allen Fällen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung (zum Beispiel durch Rücktritt, Nachlieferung) gibt der Kunde alle Lieferungen der Vertragsgegenstände un-verzüglich heraus und löscht sämtliche Kopien, soweit er nicht gesetzlich zu längerer Aufbewahrung verpflichtet ist. § 3 Ziffer 4 bleibt unberührt. Die Erledigung versichert er schriftlich gegenüber LEMKEN.
9. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Lizenzbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LEMKEN. Die Lizenzbedingungen sind neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar.
C. BESONDERE BEDINGUNGEN SOFTWARE AS A SERVICE
1. GELTUNGSBEREICH
Diese Lizenzbedingungen gelten für alle Software-Produkte, die LEMKEN über den iQblue-Shop als Software as a Service anbietet. Es sind zudem die weiteren Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen zu beachten. Die Bedingungen in diesem Abschnitt ergänzen die Bedingungen aus Abschnitt B. Diese Lizenzbedingungen gelten für Unternehmer und Verbraucher. LEMKEN agiert dabei als Lizenzgeber, der Kunde als Lizenznehmer.
2. NUTZUNGSUMFANG
2.1 LEMKEN überlässt dem Kunden für die Dauer des der Lizenz zugrunde liegenden Vertrages die Software in der jeweils aktuellen Fassung über das Internet entgeltlich zur Verfügung.
2.2 Von der Leistung ist umfasst:
- Überlassung der Software zur Nutzung über das Internet und
- Einräumung von Speicherplatz auf von LEMKEN bereitgestellten Servern.
2.3 Der Kunde erhält an der Software mit vollständiger Bezahlung des fälligen vertraglich vereinbarten Nutzungsentgelts das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrages beschränkte Nutzungsrecht an der Software.
2.4 Soweit zur Nutzung die Installation einer Software notwendig ist, darf der Kunde diese Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Providers, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
2.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software ist nicht gestattet.
2.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Software vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern LEMKEN sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.
2.7 Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, ihre Funktionsweise im Wege des sog. „Reverse Engineering“ zu untersuchen, zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen und/oder als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu verwenden.
2.8 Verletzt ein Kunde die vorliegenden Bestimmungen, so kann LEMKEN den Zugriff aller Nutzer des Kunden mit vorheriger Ankündigung in Textform unverzüglich sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern die Sperrung zur Abwehr von Gefahren behördlich angeordnet wurde oder der Abwehr von Gefahren für LEMKEN und Ihre Kunden erfolgt, erfolgt die Benachrichtigung erst nach der Sperrung.
3. PFLICHTEN DES KUNDEN
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
3.2 Erlangt der Kunde Kenntnis über eine nach diesen Lizenzbedingungen unbefugte Verwendung der Software oder über Mängel der Software, wird LEMKEN hierüber durch den Kunden unverzüglich informiert.
3.3 Unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
3.4 Der Kunde haftet dafür, dass die Software nicht zu gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere erstellt und/oder auf dem Server oder lokal gespeichert werden.
3.5 Erlangt der Kunde Kenntnis über eine nach diesen Lizenzbedingungen unbefugte Verwendung der Software, wird LEMKEN hierüber durch den Kunden unverzüglich informiert.
3.6 Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Der Kunde beachtet die von LEMKEN für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation und Konfiguration der Software selbst verantwortlich. Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Software ausreichend dimensionierten – Hard- und Softwareumgebung für die Software liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
4. BEREITSTELLUNG
4.1 LEMKEN schuldet die Verfügbarkeit der Software und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt.
4.2 Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
4.3 LEMKEN beseitigt innerhalb angemessener Frist die vom Kunden gemeldeten Mängel der Software.
4.4 Die Verfügbarkeit beträgt 95% im Jahresmittel, bezogen auf vierundzwanzig Stunden täglich und sieben Tage die Woche. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Pflege, insbesondere geplante Nichtverfügbarkeit, sowie Zeiten, in denen die Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von LEMKEN liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht zu erreichen ist.
5. DATENSCHUTZ
5.1 Alle Daten, die durch die erlaubte Nutzung der bereitgestellten Software entstehen, sind Anwendungsdaten. Alle Rechte an diesen Daten stehen ausschließlich dem Kunden zu.
5.2 Sowohl LEMKEN als auch der Kunde werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit der Software und deren Durchführung eingesetzten Beschäftigten und/oder Nutzer auf diese Bestimmungen verpflichten bzw. für diese Verpflichtung Sorge tragen.
5.3 LEMKEN schützt die bereitgestellten Dienste und Systeme sowie die vom Kunden oder den Kunden betreffenden im Zugriff von LEMKEN gespeicherten Anwendungsdaten und ggf. sonstigen Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe gleich welcher Art. LEMKEN ergreift hierzu die geeigneten und üblichen Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik geboten sind, unter anderem Virenschutz und Schutz gegen Schadsoftware sowie sonstige Sicherungen einschließlich des Einbruchsschutzes.
6. GEWÄHRLEISTUNG
6.1 LEMKEN gewährleistet während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, dass die Funktionsweise der Software im Wesentlichen der Spezifikation der Software entspricht.
7. ENDE DES NUTZUNGSRECHTS
Nach Beendigung seiner Nutzungsberechtigung werden die Anwendungsdaten des Kunden gelöscht.
8. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Lizenzbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LEMKEN. Die Lizenzbedingungen sind neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar.
D. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR APPS
1. GELTUNGSBEREICH
Diese Lizenzbedingungen gelten für alle App-Produkte, die LEMKEN über den iQblue-Shop anbietet. Es sind zudem die weiteren Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen zu beachten. Die Bedingungen in diesem Abschnitt ergänzen die Bedingungen aus Abschnitt B und C. Diese Lizenzbedingungen gelten für Unternehmer und Verbraucher. LEMKEN agiert dabei als Lizenzgeber, der Kunde als Lizenznehmer.
2. NUTZUNGSRECHT
2.1 LEMKEN behält sich alle Rechte in Bezug auf die Inhalte der Apps vor. Vervielfältigung der Texte, Grafiken und weiterer Inhalte sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch LEMKEN erlaubt.
2.2 Eine Vervielfältigung ist nur erlaubt, soweit diese für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählt insbesondere das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.
3. PFLICHTEN DES KUNDEN
3.1 Voraussetzung für die einwandfreie Nutzung der Apps ist, dass der Kunde über kompatible Geräte und die für das jeweilige Gerät vorausgesetzte Software verfügt. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation und Konfiguration der Software selbst verantwortlich.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, die den sicheren Betrieb der App gefährden. Der Kunde ist zudem verpflichtet, die App vor Mißbrauch zu schützen.
4. ÜBERTRAGBARKEIT
Der Kunde kann die App auf einen anderen Nutzer mit Erlaubnis durch LEMKEN umschreiben lassen. Ansonsten darf der Kunde die Apps ausschließlich für eigene Zwecke nutzen, eine Überlassung an Dritte außerhalb der Umschreibung ist zu unterlassen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die App nur im Rahmen einer Umschreibung Dritten überlassen wird. Die Umschreibung auf einen Dritten darf nur einheitlich und unter gleichzeitiger, vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung erfolgen. Die vorübergehende oder teilweise entgeltliche Überlassung der Nutzung an Dritte ist untersagt. Das gleiche gilt bei unentgeltlicher Überlassung. Die Umschreibung darf ausschließlich durch LEMKEN erfolgen. Zur Erteilung von Unterlizenzen ist der Nutzer hierdurch somit nicht berechtigt.
5. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Lizenzbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LEMKEN. Die Lizenzbedingungen sind neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar.
E. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR iQblue Clara
1. GELTUNGSBEREICH
Diese Lizenzbedingungen gelten für alle Leistungen und Vertragsgegenstände in Bezug auf die iQblue Clara, die LEMKEN über den iQblue-Shop anbietet. Es sind zudem die weiteren Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen zu beachten. Diese Regelungen gelten nur ergänzend zu den weiteren Bestimmungen. Diese Lizenzbedingungen gelten für Unternehmer und Verbraucher. LEMKEN agiert dabei als Lizenzgeber, der Kunde als Lizenznehmer.
2. NUTZUNGSUMFANG
2.1 Alle Vertragsgegenstände in Bezug auf die LEMKEN iQblue Clara, insbesondere die Nutzung der App und der Software, sind auf zwei Jahre begrenzt. Danach kann der Kunde ein weiteres Abonnement abschließen. Die entsprechenden Leistungsbestimmungen ergeben sich aus der Produktbeschreibung.
2.2 LEMKEN räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich beschränktes Nutzungsrecht an den Vertragsgegenständen in Bezug auf die iQblue Clara ein. Die zeitliche Beschränkung richtet sich nach den vertraglichen Regelungen zwischen dem Kunden und LEMKEN.
2.3 Das Nutzungsrecht endet mit der Vertragslaufzeit des zwischen LEMKEN und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Der Vertrag ist auf 2 Jahre begrenzt und kann jeweils um 1 Jahr verlängert werden. Eine entsprechende Verlängerung ist insgesamt dreimal möglich.
3. DATENSCHUTZ
3.1 Sowohl LEMKEN als auch der Kunde werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit der App und deren Durchführung eingesetzten Beschäftigten und/oder Nutzer auf diese Bestimmungen verpflichten bzw. für diese Verpflichtung Sorge tragen.
3.2 LEMKEN schützt die bereitgestellten Dienste und Systeme sowie die vom Kunden oder den Kunden betreffenden im Zugriff von LEMKEN gespeicherten Anwendungsdaten und ggf. sonstigen Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe gleich welcher Art. LEMKEN ergreift hierzu die geeigneten und üblichen Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik geboten sind, unter anderem Virenschutz und Schutz gegen Schadsoftware sowie sonstige Sicherungen einschließlich des Einbruchsschutzes.
3.3 Der Hersteller der iQblue Clara, Apps for Agri, Stadhuisplein 345a, 5038 TH Tilburg, kann auf die Daten der iQblue Clara zugreifen. Werden personenbezogene Daten erhoben, willigt der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs entsprechend in die Erhebung der Daten ein.
4. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Lizenzbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LEMKEN. Die Lizenzbedingungen sind neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar.
F. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DAS ANGEBOT AGRIROUTER
Der agrirouter ist ein Angebot der DKE-Data GmbH & Co. KG, Albert-Einstein-Str. 42,49076 Osnabrück. Die DKE-Data GmbH ist Lizenzgeberin für das Produkt agrirouter. Es wird somit auf die Lizenzbedingungen der Lizenzgeberin verwiesen
G. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DAS ANGEBOT NEXT MACHINE MANAGEMENT
1. GELTUNGSBEREICH
Diese Lizenzbedingungen gelten für alle Leistungen und Vertragsgegenstände in Bezug auf das Angebot NEXT Machine Management, die LEMKEN über den iQblue-Shop anbietet. Es sind zudem die weiteren Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen zu beachten. Diese Regelungen gelten nur ergänzend zu den weiteren Bestimmungen. Diese Lizenzbedingungen gelten für Unternehmer und Verbraucher. LEMKEN agiert dabei als Lizenzgeber, der Kunde als Lizenznehmer.
2. NUTZUNGSUMFANG
2.1 NEXT Machine Management ist ein Angebot der FarmFacts GmbH, Rennbahnstraße 9, 84347 Pfarrkirchen. LEMKEN agiert als Vertriebspartner und Verkäufer der entsprechenden Lizenzen für die NEXT Machine Management Software und die NEXT Machine Management App. Der Nutzer erlangt von LEMKEN die entsprechenden Lizenzschlüssel für die Leistungsangebote, die den Nutzer zur Verwendung des jeweiligen Vertragsgegenstandes berechtigen.
2.2 Alle Vertragsgegenstände in Bezug auf das Angebot NEXT Machine Management, insbesondere die Nutzung der App und der Software, sind auf ein Jahr begrenzt. Die entsprechenden Leistungsbestimmungen ergeben sich aus der Produktbeschreibung.
2.3 LEMKEN räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich beschränktes Nutzungsrecht an den Vertragsgegenständen in Bezug auf das Angebot NEXT Machine Management ein. Die zeitliche Beschränkung richtet sich nach den vertraglichen Regelungen zwischen dem Kunden und LEMKEN.
2.4 Das Nutzungsrecht endet mit der Vertragslaufzeit des zwischen LEMKEN und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
3. DATENSCHUTZ
3.1 Sowohl LEMKEN als auch der Kunde werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit der App und deren Durchführung eingesetzten Beschäftigten und/oder Nutzer auf diese Bestimmungen verpflichten bzw. für diese Verpflichtung Sorge tragen.
3.2 LEMKEN schützt die bereitgestellten Dienste und Systeme sowie die vom Kunden oder den Kunden betreffenden im Zugriff von LEMKEN gespeicherten Anwendungsdaten und ggf. sonstigen Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe gleich welcher Art. LEMKEN ergreift hierzu die geeigneten und üblichen Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik geboten sind, unter anderem Virenschutz und Schutz gegen Schadsoftware sowie sonstige Sicherungen einschließlich des Einbruchsschutzes.
4. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Lizenzbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LEMKEN. Die Lizenzbedingungen sind neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar.
Stand: August 2019